Wissenswertes zum Böllerschießen
Harald Frischholz • 26. April 2020
Wissenswertes zum Böllerschießen

Das Böllern selbst hat eine traditionsreiche und teilweise auch durch alte Chroniken belegte Geschichte, die bis in das ausgehende 15. Jahrhundert zurück reicht. Jedoch ist es trotz allen Nachforschungen bis heute nicht gelungen, das Entstehen dieses Brauchtums schlüssig nachzuweisen.
Es ist nachweisbar, dass seit Jahrhunderten im gesamten deutschsprachigen Raum, von Mecklenburg bis Tirol, von Bayern bis Westfalen und bis tief in böhmische Gebiete schon geböllert wurde.
Den spärlichen Informationen nach hat sich das Böllern aus mehreren Bereichen entwickelt. So sollte es zum einen der Abwehr von bösen Geistern und Dämonen dienen, und gleichzeitig helfen, das Wetter zu ändern und die Natur zu erwecken. Auch sollte es die Lebensfreude zum Ausdruck bringen, wenn Taufen, Geburtstage oder Hochzeiten anstanden.
Es galt mit als höchster Achtungserweis, wenn Herrscher und Könige zu Besuch kamen und mit Böllerschüssen empfangen wurden. Auch um rasche und zuverlässige Warnungen zu verbreiten wurde geböllert. So war es noch Anfang des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Teilen der Alpenländer üblich, bei Feuer, Kriegs- oder sonstiger Gefahr von den abgelegenen Gehöften der Bergbauern aus durch Böllern auf sich aufmerksam zu machen.

Ostern, das Fest der Auferstehung Jesu. Hoffnung und Freude steht in der aktuellen Situation auch ein Symbol für Kraft und Zuversicht. Wir, das Bezirksschützenmeisteramt wünschen Euch von ganzem Herzen ein frohes, geruhsames Osterfest und wünschen Ihnen und Ihren Familien im Familienkreis ein paar schöne Stunden.

Der Schützenbezirk Oberpfalz lädt hiermit zum 76. Oberpfälzer Delegiertentag ein. Dieser findet am Sonntag, den 19. April 2026, ab 11:00 Uhr in Tännesberg, im Restaurant Binnerschreiner (92723 Tännesberg, Kaufnitzweg 2) statt. Die Tagesordnung ist über den untenstehenden LINK einsehbar. Die Bezirkskönige werden am 18. April 2026 anlässlich zum Oberpfälzer Abend proklamiert. Dazu ergeht herzliche Einladung. Alle näheren Information rund um den Bezirksschützentag können Sie aus den untenstehenden Unterlagen entnehmen. .

Der Sportschützengrenzgau 1926 Vohenstrauß feiert 2026 das 100-jährige Jubiläum. Zu diesem Anlass werden alle Schützinnen und Schützen recht herzlich eingeladen. Alle Infos und Termine sind in der Ausschreibung über den unten stehenden LINK zu finden. Der Sportschützengrenzgau 1926 Vohenstrauß freuen sich über eine rege Teilnahme. Zusätzlich zum traditionellem Schießprogramm wird ein Programm Lichtschießen angeboten.

Der Schützenverein Wiesengrund Hamberg e.V. lädt zum 65. Juragauschießen ein. Hierzu werden alle Schützinnen und Schützen recht herzlich eingeladen. Alle Infos und Termine sind in der Ausschreibung über den unten stehenden LINK zu finden. Der Schützenverein Wiesengrund Hamberg e.V. und der Juragau freuen sich über eine rege Teilnahme.

„Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.” Johann Wolfgang von Goethe Der Tod eines Ehrenmitglieds ist für unseren Verband ein schmerzlicher Verlust. Mit seinem Engagement, seiner Herzlichkeit und seinem unermüdlichen Einsatz hat er das Schützenwesen über viele Jahre hinweg geprägt. Wir sind dankbar für die gemeinsamen Erinnerungen, für seinen Rat und seine Unterstützung, die uns stets begleitet haben. Sein Vermächtnis wird in unserer Gemeinschaft weiterleben, und wir werden ihn stets in ehrender Erinnerung behalten.

Auf seiner Homepage findet ihr alle Details zu den Kursen un d auch noch weitere Kursangebote. Internetseite Tobias Elsesser Info Grundlehrgänge Anmeldung Die Böllerkurse dauern jeweils zwei Tage, (ist gesetzlich vorgeschrieben) . Beginn des jeweiligen Böller-Kurses ist der Sonntagvormittag und Ende am Montagnachmittag. Die Wiederlader -/Vorderlader Kurse dauern, je nach Lehrinhalt, zwei oder drei Tage (ist gesetzlich vorgeschrieben) . Die Kurse sind auf maximal 20 Personen begrenzt. Ihr benötigt für die Grundlehrgänge gem. §32 /1. SprengV eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. SprengV. Diese bitte beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen. Im ländlichen Bereich sind das meist die Landratsämter, im städtischen Bereich meist die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen!!! Deshalb bitte frühzeitig beantragen. Die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum! Sie muss vor Kursbeginn dem Lehrgangsträger vorgelegt werden, sonst ist eine Teilnahme am Fachkundelehrgang nicht zulässig. Wende dich bei Interesse gerne auch an uns Böllerreferenten:



